Der Umfang der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen beinhaltet keine Leistungen zur Früherkennung von Gefäßkrankheiten. Wünschen Patienten eine entsprechende Abklärung, sind die durchgeführten Untersuchungen als IGeL zu liquidieren. Nachfolgende werden einige Untersuchungen vorgestellt, die in der Praxis zur Früherkennung von Herz- und Gefäßerkrankungen angeboten werden können.
